Digitalpakt I-IV
Förderhinweis
Digitalpakt I
Förderzeitraum Mai 2019 – Mai 2024
Gefördert wurden Ausgaben für Infrastrukturmaßnahmen und Ausstattung für die Schulen.
Maßnahmen sind unter anderem: Einrichtung und Verbesserung der WLAN-Infrastruktur; Aufbau und Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und dem Schulgelände; Anzeige- und Interaktionsgeräte (interaktive Tafeln); digitale Arbeitsgeräte; schulgebundene mobile Endgeräte; Ausbau und Weiterentwicklung digitaler Lehr- und Lerninfrastrukturen
Digitalpakt II
Förderzeitraum 18.02.2021 – 31.12.2022
Gefördert wurde die Anschaffung schulgebundener mobiler Endgeräte.
Die aus den Fördermitteln finanzierten schulgebundenen Endgeräte sollen den Schüler*innen, die in ihrer Häuslichkeit nicht auf bestehende technische Geräte zurückgreifen können und insoweit der Unterstützung bedürfen, im Wege der Ausleihe zur Verfügung gestellt werden.
Digitalpakt III
Förderzeitraum 03.06.2020 – 16.05.2024
Gefördert wurden:
- befristete Ausgaben für Personalkosten als Personalmittel, bzw. Sachmittel in direkter Verbindung mit Investitionsmaßnahmen des Digitalpakts Schule für professionelle Administrations- und Support-Strukturen.
- Ausgaben für die Qualifizierung und Weiterbildung von angestellten IT-Administrator*innen
Digitalpakt IV
Förderzeitraum 03.06.2020 – 31.12.2022
Gefördert wurde die Anschaffung von schulgebundenen Leihgeräten für Lehrkräfte zur Erteilung von Unterricht in der Schule oder als Distanzlernen sowie zur allgemeinen Unterrichtsvorbereitung und /-nachbereitung durch die Lehrkräfte.
